Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand: 29. Januar 2024)
§ 1 Definitionen
Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird der Begriff "Agentur" oder "Gesellschaft" auf Caymaz & Co., mit Sitz in Wiescherstraße 97, 44625 Herne, NRW Deutschland, bezogen.
Der Begriff "Kunde" bezieht sich auf den Auftraggeber.
In den AGB wird der Begriff "Auftragsbestätigung" synonym mit "Vertrag" verwendet. Beide Bezeichnungen gelten als gleichbedeutend und werden austauschbar verwendet, um die Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien klar und eindeutig zu dokumentieren.
§ 2 Auftrag
Der Kunde beauftragt die Agentur mit der allgemeinen Beratung und Betreuung des Unternehmens des Kunden von im Vorfeld besprochenen Maßnahmen und ausgewählten kommunikativen Auftritten des Kunden.
Ziel der Zusammenarbeit des Kunden mit der Agentur ist die Erreichung einer einheitlichen Bekanntheit des Unternehmens und Ausbau des Umsatzes durch den Einsatz verschiedener Marketingstrategien, wie unter § 3 Leistungen aufgeführt.
Beide Vertragsparteien stehen im gegenseitigen Vertrauensverhältnis.
Die Agentur handelt immer im Sinne des Auftraggebers und wird seine Interessen nach besten Kräften vertreten.
§ 3 Leistungen der Agentur
Der Auftrag umfasst die folgenden aufgelisteten Leistungen:
Erstellung und Optimierung einer suchmaschinenoptimierten Webseite
Schreiben und Konzipieren von suchmaschinenoptimierten Texten
Einrichtung von Google My Business und Backlinks, sofern noch nicht vorhanden
Beratung in den Bereichen Positionierung, Conversion-Rate-Optimierung (CRO) und Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Kundenanforderungen
Der Kunde verpflichtet sich, die folgenden Punkte in dem angegebenen Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen.
Für die Einrichtung stellt der Kunde zur Verfügung:
Onboarding Umfrage & ausgefüllte Arbeitsblätter vor dem Kick-Off-Meeting & den weiteren vereinbarten Terminen
An dem Kick-Off-Meeting teilnehmen
Freigabe von vorhandenem Foto-, Video- und Grafikmaterials.
Freigabe von Videoinhalten, Kampagnenbotschaften und Inhalten innerhalb eines Werktages nach Erhalt.
Hinzufügen zum Businessmanagers / Facebook Werbeaccount des Kundenprojekts, sowie weiteren erforderlichen Accounts / Tools
Bereitstellen eines Hosting-Providers, Domain und Freigeben der Zugangsdaten
Für das laufende Management stellt der Kunde zur Verfügung:
Der Kunde stellt statistische Daten der Website sowie Informationen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) zur Verfügung.
Bereitstellen eines Hosting-Providers, Domain und Freigeben der Zugangsdaten
§ 4 Leistungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt der Agentur alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrages sowie der Leistungserbringung der Agentur notwendig sind bzw. beschafft diese zeitnah soweit angefordert und möglich.
Der Kunde ist nach Fertigstellung zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern die Leistung keine wesentlichen Mängel aufweist.
§ 5 Vergütung der Agentur
Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Kunde zu monatlichen Zahlungen in Höhe von 990 € (EUR) netto, sofern in den Vertragen keine andere Laufzeit vereinbart worden ist. Die Zahlungen beginnen ab dem Vertragsbeginn und erstrecken sich bis zum Vertragsende.
Die Einrichtung des Projektes kann unterschiedlich lange dauern, dauert aber in der Regel etwa 30 Tage.
Mit dem vereinbarten Honorar werden sämtliche vertraglichen Leistungen im Rahmen des Auftrages gegenüber der Agentur abgegolten. Dies umfasst auch die Vergütung für den Kunden überlassene Nutzungsrechte.
Zusätzliche Arbeiten, Projekte, zukünftige Kampagnen, Aktionen, weitere Kanäle, kostenpflichtige Datenbeschaffung, internationale Reports, out-of-pocket expenses etc. werden auf Vorlage vorgängiger Kostenvoranschläge von Fall zu Fall separat honoriert.
Aufwendungsersatz für Auslagen der Agentur, insbesondere für Versand- und Vervielfältigungskosten, erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch den Kunden und unter Vorlage der Originalbelege.
Reisekosten werden dem Kunden nach seiner vorherigen schriftlichen Zustimmung berechnet.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, gilt ein Stundenlohn von 125,- Euro netto.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Werbematerial nicht veröffentlicht wird.
Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die von der Agentur nicht zu vertreten sind, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars sowie der kalkulierten Kosten zu leisten. Nicht von der Agentur zu vertretende Gründe stellen insbesondere Kundenwünsche und höhere Gewalt dar.
§ 6 Vertragsdauer
Die Verträge beginnen mit der Vertragsunterzeichnung.
Die Verträge beziehen sich nur auf das unter §3 Leistungen beschriebene Projekt.
Die Verträge werden auf eine Laufzeit von 36 Monaten geschlossen, sofern in den Verträgen nicht etwas anderes vereinbart wurden.
§ 7 Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
Alle von der Agentur für den Kunden hergestellten Berichte, Fotos, Druckunterlagen, Werbetexte, Filme und Illustrationen sind von der Agentur ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufzubewahren und nach Abschluss von Bestellungen/Rechnung unaufgefordert dem Kunden, ohne Zusatzkosten, auszuhändigen. Die vorgenannten Unterlagen werden in digitaler Form aufbewahrt und herausgegeben. Werden Duplikate von Reinzeichnungen, Videos etc. vom Kunden nochmalig angefordert, so werden diese nach Aufwand berechnet.
Alle von der Gesellschaft in Anspruch genommenen Dienstleistungen, Softwaretools und Strategien sind jederzeit alleiniges Eigentum der Gesellschaft. Der Kunde erkennt an, dass das die Agentur bestehende Materialien, Softwaretools und Strategien zum Nutzen des Kunden verwenden und ändern kann und das der Kunde keine Rechte an diesen Materialien hat.
Die Kosten der Zusammenstellung, Versendung, Verpackung und Aufbewahrung von Daten der über die vereinbarte Frist hinaus, sowie gegebenenfalls die Kosten des Abtransports und der Vernichtung und jeglicher damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde.
§ 8 Garantie
Das Unternehmen garantiert keine bestimmte Leistungsstufe oder Ergebnisse. Ein Beispiel für Ergebnisse, die für andere Kunden der Gesellschaft erzielt wurden, kann als Marketinginstrument verwendet und dem Kunden nur zu Demonstrationszwecken gezeigt werden und sollte vom Kunden nicht als Hinweis auf versprochene Ergebnisse oder das Niveau der Ergebnisse ausgelegt werden.
§ 9 Kommunikation
Der Kunde stimmt zu, dass die Kommunikation ausschließlich per E-Mail erfolgt. In dringenden Angelegenheiten per Telefon. Wenn der Kunde telefonisch Kontakt aufnehmen möchte, sendet der Kunde eine E-Mail an die Agentur mit Beschreibung des Anliegens oder bucht einen Termin über die ihm zur Verfügung gestellten Tools.
Die Bürozeiten der Agentur sind Montags bis Freitag von 10:00 - 16:00 Uhr.
Das Unternehmen antwortet in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden auf E-Mails, ausgenommen Wochenenden und regulären Feiertagen.
§ 10 Einräumung von Nutzungsrechten
Der Auftraggeber erhält alle Nutzungsrechte an den vom Kunden zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen einfach (nicht ausschließlich), sowie zeitlich, Umfang und räumlich unbeschränkt. Die Weiterverwendung der erbrachten Leistungen für den weiteren eigenen Gebrauch ist dem Auftraggeber nach Beendigung der Verträge gestattet. Der Auftraggeber erhält die Nutzungsrechte an jeglicher kreativer Arbeit mit der Zahlung der Vergütung. Das Urheberrecht bleibt bei der Agentur.
Die Nutzungsrechte an freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen Dritter, zum Beispiel an Fotografien, Illustrationen, Musik, sowie die Leistungsschutzrechte Dritter, beispielsweise von Darstellern, Sprechern, Models, wird die Agentur im Umfang auf den Kunden übertragen, wie es für die Durchführung der nach diesem Vertrag vereinbarten Werbemaßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist. Sollten diese Rechte im Einzelfall zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten (Werbeträger) beschränkt und dadurch die Übertragung in dem vorgenannten Umfang nicht möglich sein, wird die Agentur den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren.
Ausschließliche Nutzungsrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen eine zusätzliche Vergütung von mindestens zusätzlichen 100 % des, für die jeweilige Bildnutzung bzw. Videonutzung fälligen Grundhonorars.
Sämtliche Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung durch den Kunden auf diesen übertragen.
Die Agentur behält sich vor, von ihrem Recht auf Urhebernennung Gebrauch zu machen.
Der Kunde stimmt zu, dass das Unternehmen das Recht hat, Materialien, die gemäß dieser Vereinbarung erstellt wurden, für das Portfolio des Unternehmens, Muster, Eigenwerbung einschließlich Werbung für das Geschäft des Unternehmens, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook oder Instagram, oder jede andere Social Media-Plattform zu verwenden. Für den Fall, dass der Kunde bestimmte Materialien von der Freigabe gemäß diesem Absatz ausschließen oder den Zeitraum einer solchen Freigabe begrenzen möchte, können das Unternehmen und der Kunde schriftlich einer solchen Einschränkung zustimmen.
§ 11 Haftung
Die Haftung der Agentur, ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit der Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), wie der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit von Inhalten haftet die Agentur nicht.
Soweit Mängel einer Leistung der Agentur behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht der Agentur für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde der Agentur die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und die Agentur die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.
Die Agentur haftet nicht für Abmahnverfahren oder sonstige Prozesse, die aufgrund fälschlicher Informationen auf Webseiten oder Social-Media-Profilen des Auftraggebers gegen den Auftraggeber verhängt werden.
Auch für Maßnahmen, die aufgrund von Datenschutzangelegenheiten gegen den Auftraggeber verhängt werden, haftet der Auftragnehmer nicht.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekten, es sei denn, dies wird vertraglich ausdrücklich zugesichert. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Sollten Deadlines von Seiten der Agentur nicht eingehalten werden oder es aus unabsehbaren Gründen zu zeitlichen oder rahmentlichen Änderungen kommt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung.
Sollte der Projektumfang aufgrund gemeinsamer Entscheidung vermindert werden oder Aufgaben abgeändert oder ausgetauscht werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlungen oder Zahlungsminderung. Zusätzliche Aufgaben oder eine abgesprochene Erweiterung des Projektumfangs wird hingegen zusätzlich honoriert.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge und Unterlagen des Kunden streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt gleichermaßen für sämtliche Angestellten und/oder Dritte, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen und Unterlagen haben. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
§ 13 Kündigung
Die Vereinbarungen können von keiner der Parteien vor dem oben genannten Datum im Vertrag gekündigt werden.
Für den Fall, dass der Kunde die nachstehenden Dienstleistungen kündigen möchte, muss der Kunde mindestens sieben Tage vor dem gewünschten Kündigungstermin eine schriftliche Anfrage an die Gesellschaft richten. Schriftliche Kündigungsanträge können per E-Mail gestellt werden. Wenn der Kunde diese Vereinbarung schriftlich kündigt, werden alle dem Unternehmen geschuldeten Beträge sofort fällig und werden automatisch mit der vom Kunden hinterlegten Zahlungsmethode verrechnet.
Unter keinen Umständen wird die Gesellschaft den für die im Rahmen der Vereinbarungen erbrachten Leistungen gezahlten Betrag zurückerstatten.
§ 14 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen von Vereinbarungen, einschließlich der Vereinbarungen der Aufhebung des Schriftformerfordernisses, bedürfen der Schriftform.
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und sind integraler Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen den Parteien:
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit den Verträgen ist Herne.
Auf die Verträge findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss internationaler Privatrechtsabkommen.
Sollte eine Bestimmung dieser Verträge unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der Verträge im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.